Gründung

So entsteht eine Partei in Deutschland.

Parteienfreiheit steht im Grundgesetz, in Artikel 21. Wie der Weg von der Idee zur eingetragenen Partei genau aussieht, regelt das Parteiengesetz (PartG). Hier findest du die Praxis-Übersicht und unseren aktuellen Stand.

Rechtliche Grundlagen

Die Gründung einer Partei ist in Deutschland frei. Niemand muss sie genehmigen lassen. Erst wenn die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kann eine Partei zur Wahl antreten und die Parteienprivilegien nutzen, etwa die Spenden­absetzbarkeit oder den Zugang zur staatlichen Teilfinanzierung ab einer gewissen Schwelle. Eine gesetzliche Mindestmitgliederzahl gibt es dabei nicht. Ob eine Vereinigung als Partei anerkannt wird, richtet sich nach § 2 PartG nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, vor allem nach Umfang und Festigkeit der Organisation und nach der Zahl der Mitglieder.

Schritte zur Gründung

1

Gründungsmitglieder

Das Gesetz schreibt keine Mindestzahl vor. Drei wahlberechtigte Personen sind die praktische Untergrenze, weil der Vorstand mindestens drei Mitglieder hat. Mehr Mitwirkende, verteilt auf mehrere Bundesländer, schaffen Stabilität.

2

Gründungsversammlung

Protokollierte Versammlung mit Beschluss zur Gründung. Wahl des Versammlungsleiters und Schriftführers.

3

Satzung & Programm

Schriftliche Satzung (§ 6 PartG) und Parteiprogramm (§ 6 Abs. 2 PartG) beschließen.

4

Vorstand wählen

Demokratische Wahl des Bundesvorstands. Mindestens drei Personen, davon Schatzmeister:in.

5

Anzeige

Schriftliche Anzeige der Beteiligung an einer Wahl bei der Bundeswahlleiterin spätestens 97 Tage vor dem Wahltag (§ 18 BWahlG).

6

Unterstützungsunterschriften

Pro Bundesland je nach Wahl mehrere hundert bis ~2000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger:innen.

Aktueller Stand

Wo steht die KI-Partei gerade?

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Programm

10 Politikfelder sind fertig formuliert. Wir entwickeln sie laufend weiter, auch anhand der Anregungen, die uns erreichen.

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Mitwirkende

Aufbau des Mitwirkenden-Registers läuft. Aktiv gesucht: Parteienrecht, Vorstandserfahrung, regionale Multiplikator:innen.

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Satzung

Vorbereitung läuft. Wir suchen Jurist:innen mit Erfahrung im Parteien- oder Vereinsrecht.

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Vorstand

Soll auf der Gründungsversammlung gewählt werden, sobald genug Gründungsmitglieder zusammen sind.

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Bundeswahlleiterin

Anzeige folgt nach der Gründungsversammlung. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen läuft.

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Landesverbände

Aufbau in mindestens drei Bundesländern angestrebt. Du hast Lust auf eine Koordinations-Rolle vor Ort?